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Mittwoch, 07. Februar 2018

Dezentrale Sportförderungsmaßnahme des DRBV

Was bedeutet die dezentrale Sportförderungsmaßnahme des DRBV? Seit mehreren Jahren gibt es nun schon diese Förderungsmaßnahme des DRBV, und immer wieder werden wir gefragt, was ist das überhaupt?

Die dezentrale Sportförderungsmaßnahme stellt jedes Jahr einen Betrag von 5000€ zur Verfügung, welche von den Landesverbänden des DRBV zur Bezuschussung von Kadertrainings beantragt werden können. Von diesem Betrag wird von den Ländern aber nur ein Bruchteil beantragt und genutzt. Warum?

Ziel der dezentralen Sportförderungsmaßnahme ist es, das Wissen der Bundestrainer bzw. deren Bundestrainerteams in die Länder weiter zu geben und dort speziell an die Landestrainer und Trainer der Kaderpaare, sowie den Kaderpaaren selbst. D.h. ein Bundesland kann sich für ein Kaderwochenende den/die Bundestrainer einladen und zusammen mit den Kaderpaaren und deren Trainern austauschen und trainieren. Spezielle Inhalte und Trainingsmethoden, die für die weitere Förderung der Paare und Trainer sinnvoll sind, mit Hinblick auf den internationalen Spitzensport, sollen im Vordergrund stehen. Die Paare bekommen dabei wichtiges Feedback für ihre weitere Entwicklung und auch die Trainer profitieren vom Knowhow-Transfer der Bundestrainer. Mehr noch können diese Kadermaßnahmen auch als Erhaltsschulung für die Trainerlizenz anerkannt werden.

50% der Kosten, die der Bundestrainer für diese Kadermaßnahme in Rechnung stellt, werden vom DRBV bezuschusst. Voraussetzung dafür ist, das eine Kaderstruktur dem Sportwart des DRBV mitgeteilt wird und die Kadermaßnahme bzw. deren Bezuschussung 3 Monate vorher beim Präsidium beantragt wird.

Im Bereich der FAQ unter Service/Noch Fragen? haben wir die wesentlichen Inhalte nochmals erläutert. Fragt einfach mal bei eurem Landesverband nach, wann die nächste Kadermaßnahme in Anspruch genommen wird.