Diese Seite drucken
Mittwoch, 28. Mai 2014

Sporttauglichkeitsbescheinigung

Bei allen Paaren, die ihre Sporttauglichkeitsbescheinigung (der untere Abschnitt des Formulares zur Sporttauglichkeituntersuchung) noch nicht bei der Geschäftsstelle eingereicht haben, ist ab dem 1. Juni die Startmarke ungültig.

 

Sie können dann auf keinem Turnier mehr an den Start gehen, sei es ein Sportturnier oder eine Meisterschaft, zu der man sich evtl. schon qualifiziert hat. Die Startmarke wird ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bescheinigung der Geschäftsstelle vorliegt, wieder auf "gültig" gesetzt.

Paare, die sich für die Süddeutsche Meisterschaft qualifiziert haben, müssen die Sporttauglichkeitsbescheinigung bis spätestens zum 31. Mai (Datum Poststempel)  - am besten schon vorab per Mail an - einreichen. Sollte die Bescheinigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, verlieren die betreffenden Paare ihre Startberechtigung zur Süddeutschen Meisterschaft und es werden entsprechende Nachrückerpaare benannt.