Da es Aufgrund der Pandemie derzeit durchaus schwierig ist noch Termine bei Ärzten im ersten Quartal zu bekommen, wurde die Frist entsprechend verlängert, so dass die Jahresstartberechtigungen für diese Saison bestellt werden können. Wer bis zu diesem Termin die Sporttauglichkeitsuntersuchung nicht nachreichen kann, verliert seine Startberechtigung, bis eine neue Sporttauglichkeitsuntersuchung nachgereicht wurde.