Die Starterlaubnis ist befristet auf die aktuell laufende Halb-Saison und läuft zum 30. Juni 2025 automatisch ab.
Warum wurde das beschlossen?
Im beschlossenen Antrag wurde dargelegt, dass das Tanzpaar aufgrund der besonderen körperlichen Voraussetzung und ihren Größenverhältnissen eine perspektivische Leistungsentwicklung in Hinsicht auf zukünftige Akrobatikanforderungen der höheren Leistungsklassen erzielen könnte und nach aktuellem Stand auch anstrebt. Zur Vorbereitung auf diese Anforderungen in den Akrobatikklassen ist der Übergang aus dem Breitensport in den Turniersport notwendig und kann somit altersgerecht in der Schülerklasse erfolgen.
Der Start dieses Paares schließt alle in der Schülerklasse geforderten Wettkampfanforderungen ein, d.h. es müssen sowohl die tänzerischen, als auch die turnerischen und athletischen Wettkampfbestandteile absolviert werden. Die Bewertung des Paares erfolgt in Konkurrenz zu allen weiteren regulär startenden Paaren in der gleichen Startklasse (Schülerklasse) und nach den gleichen Maßstäben.
Was gibt es zu beachten?
Unsere Wertungsgerichte werden gebeten, die Bewertung wie bei allen anderen Paaren vorzunehmen. Bei Unklarheit der Rollenverteilung bitten wir darum, bei dem Paar oder der Turnierleitung nachzufragen. Aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung ist insbesondere in den sozialen Netzwerken eine sportpolitische Diskussion entstanden. Der DRBV begrüßt sachliche und inhaltliche Auseinandersetzungen und bietet regelmäßige Austauschformate zu sportpolitischen Themen an. Alle Aktiven, Offiziellen und Zuschauer werden gebeten, sich wie bisher respektvoll, fair und tolerant zu verhalten.
Wie wurde beschlossen?
Der Antrag wurde in der Sportausschuss-Sitzung am 26. November 2024 als Vorab-Diskussion besprochen und in der darauffolgenden Sportausschuss-Sitzung am 28. Januar 2025 entsprechend ordnungsgemäß beschlossen. Bei Fragen oder Unklarheiten in der operativen Umsetzung steht der Sportdirektor gern zur Verfügung.