Boogie-Woogie Turniere für Teilnahmepunkte in 2025
Alle offenen Turniere, die vor der Deutschen Meisterschaft am 29. November 2025 ausgetragen werden, zählen zu den Turnieren, bei denen es Teilnahmepunkte gibt. Da eine Woche vor der Deutschen Meisterschaft, die offene Bayerische Meisterschaft ausgetragen wird, zählt diese auch dazu.
Boogie-Woogie Junioren start bei WRRC Turnieren
Am 25. März 2025 wurde vom Sportausschuss der Start der Junioren bei WRRC Turnieren festgelegt. Da die Besetzung der Positionen für einen Bundestrainer Jugend noch nicht abgeschlossen ist und eine Qualifikation in den Bundeskader laut Strukturplan erst zum Jahresende auf der Deutschen Meisterschaft möglich wäre, wurde für 2025 folgende Möglichkeit zum Start zu WRRC Turnieren festgelegt:
- Paare der Junior A-Klasse, welche auf einem Ranglistenturnier 25 Punkte erreicht haben, sind für WRRC Turniere startberechtigt.
Boogie-Woogie Qualifikation Deutsche Meisterschaft 2025
- Die besten 50% der Paare aus der Rangliste der Ranglistenturniere des aktuellen Jahres sind qualifiziert.
- Paare, welche über 2/3 der möglichen Teilnahmepunkte im Kalenderjahr erreichen. Jedes Turnier wird gleich gewichtet und bringt jeweils einen Teilnahmepunkt.
- Wildcard durch Ausrichtung eines Ranglistenturnieres (RLT) für ein Paar des ausrichtenden Vereins. Die Wildcard ist nicht übertragbar und das Startbuch muss zum Zeitpunkt des RLT für den Verein ausgestellt sein.
Bei Partnerwechsel erlöschen Ranglisten- und Teilnahmepunkte.
Die Bayerische Meisterschaft am 22. März 2025 zählt als Turnier für die Erreichung der Teilnahmepunkte. Weitere Informationen zu den Teilnahmepunkten gibt es auch in diesem Artikel.
Boogie-Woogie Anpassungen der WRRC für 2025
- Musiktempo:
BW Juniors 48-50 (bisher 48-52)
BW Main Class schnelle Runde 50-51 (bisher 50-52)
Dieses wird bis zur Änderung der TSO ab sofort organisatorisch umgesetzt. - Senior Klasse A und B beide Personen mind. 35 Jahre (bisher 1x mind. 35 und 1x mind. 40)
Dieses wird erst zur neuen Saison 2026 in der TSO umgesetzt. Bei akuten Handlungsbedarf kann für 2025 eine Ausnahmegenehmigung für die laufende Saison per Antrag an den SAS gestellt werden.