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Freitag, 28. September 2018

Hinweis zu DSGVO und Umgang mit Bildrechten auf DRBV Veranstaltungen

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Hinweis in Anlehnung an den DTV:

Zuerst sollte es mit einem gewissen gesunden Menschenverstand selbstredend sein, dass man fotografiert werden könnte, wenn man auf eine öffentliche Veranstaltung geht bzw. eine zu bewertende Vorstellung darbietet. Vereine können sich zusätzlich über eine Kommunikation/Aushang absichern und der DTV hat hier folgenden Textvorschlag vorbereitet.


Beim (Veranstaltung/Turnier) XXX werden durch den DRBV und die AUSRICHTER sowie ggfls. akkreditierte Fotografen Fotos und Bewegtbildaufzeichnungen zur Veröffentlichung u.a. über Homepages, deren Präsenzen in sozialen Medien sowie weitere Verbreitungswege erstellt.

Alle Besucher und Teilnehmer des XXX erklären mit dem Betreten der Sporthalle XXX, ihr Einverständnis, dass sie im Rahmen dieser Bewegtbild- und Fotoaufnahmen abgebildet werden, diese Abbildungen veröffentlicht werden können und übertragen die damit verbundenen persönlichen Bildrechte ohne Vergütung zeitlich und räumlich unbeschränkt auf den jeweiligen Rechteinhaber.

Ort, Datum

Gelesen 1586 mal Letzte Änderung am Montag, 08. Oktober 2018