Antwort:
Die Sportwarte der Länder können laut Kaderrichtlinien die Bundestrainer für ihr Bundesland für eine Kaderschulung einladen und bekommen die Kosten des Bundestrainers zu 50% vom DRBV erstattet.
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Die Sportwarte der Länder können laut Kaderrichtlinien die Bundestrainer für ihr Bundesland für eine Kaderschulung einladen und bekommen die Kosten des Bundestrainers zu 50% vom DRBV erstattet.