Neues

Mittwoch, 24. Februar 2016

Hinweis zur Finanzordnung

Seit dem 1. Januar gilt die neue Finanzordnung in der Version 3.8. Da gerade jetzt wieder vielfach Anfragen/Aufträge zur Bearbeitung von Start- und Lizenzmarken gestellt werden, an dieser Stelle der Hinweis, dass Expressbearbeitungswünsche mit der neuen Finanzordnung auch anders verrechnet werden:

Auszug aus der Finanzordnung:

 

1.2.5. Fristen für die Punkte 1.2.3 und 1.2.4
Die Bearbeitungszeit für alle Anträge von Startbüchern, -karten und -marken, Lizenzpässen und -marken beträgt mind. 8 Werktage nach Posteingang der vollständigen Unterlagen in der Geschäftsstelle und werden zu den Gebühren gemäß der Punkte 1.2.3 und 1.2.4 der FO des DRBV berechnet. Bei einem Expressbearbeitungswunsch von Startbüchern, -karten und -marken, Lizenzpässen und -marken innerhalb der letzten 7 bis 3 Werktage vor dem letzten möglichen Turniermeldungstag verdoppelt sich die jeweilige Gebühr. Gültig ist der Tag des Posteingangs. Eine Bearbeitung innerhalb von 1-2 Werktagen ist nicht möglich.

 

Finanzordnung PDF

 

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