Auszug aus der Finanzordnung:
1.2.5. Fristen für die Punkte 1.2.3 und 1.2.4
Die Bearbeitungszeit für alle Anträge von Startbüchern, -karten und -marken, Lizenzpässen und -marken beträgt mind. 8 Werktage nach Posteingang der vollständigen Unterlagen in der Geschäftsstelle und werden zu den Gebühren gemäß der Punkte 1.2.3 und 1.2.4 der FO des DRBV berechnet. Bei einem Expressbearbeitungswunsch von Startbüchern, -karten und -marken, Lizenzpässen und -marken innerhalb der letzten 7 bis 3 Werktage vor dem letzten möglichen Turniermeldungstag verdoppelt sich die jeweilige Gebühr. Gültig ist der Tag des Posteingangs. Eine Bearbeitung innerhalb von 1-2 Werktagen ist nicht möglich.