Im Grundsatz gilt bei der Dauer jeglicher Lizenzen: Um den Statuten des DOSB gerecht zu werden, gelten Verlängerungen oder neu ausgestellte Lizenzen immer bis zum letzmöglichen 31.12. innerhalb der maximalen Verlängerungsdauer.
Da es teilweise Schwierigkeiten bei der Beantragung der Sportförderung aufgrund mangelnder Kenntnis der neuen DOSB-Lizenzoptik seitens Städten und Kommunen gibt, findet ihr in der Anlage das entsprechende Rundschreiben des DOSB vom 18. April 2016 zur möglichen Beigabe zum Antrag. (PDF: Neues Format DOSB-Lizenzen)
Bei Rückfragen gerne eine Mail an lehrwart.bw@drbv.de