Antwort:
Um im DRBV als ordentliches Mitglied aufgenommen zu werden, ist über die Geschäftsstelle ein schriftlicher Aufnahmeantrag an das Präsidium zu richten. Die Aufnahme setzt sowohl die Zustimmung des Präsidiums als auch die des zuständigen Landes-Rock'n'Roll-Verbandes voraus.
Weitere Bedingungen sind,
- dass es sich um einen rechtsfähigen Verein oder eine Abteilung eines rechtsfähigen Vereins handelt, der sich die Förderung und Pflege des Rock'n'Roll-Tanzsportes zur Aufgabe gestellt hat und dessen Satzung den Vorschriften der Gemeinnützigkeit entspricht, und Mitglied im zuständigen Landes-Rock'n'Roll-Verband ist.
- dass die Gemeinnützigkeit anerkannt ist und ein Nachweis darüber geführt wird.
- dass ordentliche Mitglieder auch ordentliche Mitglieder des Deutschen Tanzsportverbandes oder außerordentliche Mitglieder des zuständigen Landestanzsportverbandes sind.
Weitere Fragen zur Aufnahme können mit der Geschäftsstelle geklärt werden. Die aktuelle Satzung ist den Ordnungen zu entnehmen.